Die NSA hat einen neuen Gegner: die Mathematik. Bei einer Anhörung im US-Kongress am gestrigen Mittwoch erklärte der stellvertretende NSA-Direktor Jon C. Inglis, seine Behörde dürfe "zwei oder drei" Kontaktebenen eines Verdächtigen überwachen. Ob zwei oder drei, das ist ein bedeutender, der Exponentialität geschuldeter Unterschied. Die erste Ebene sind die direkten Bekannten eines Menschen. Die zweite sind alle Bekannten dieser Bekannten. Die dritte sind dementsprechend alle Bekannten der Bekannten der Bekannten.

Bisher war mehr oder weniger klar, dass die NSA zwei dieser "hops" genannten Sprünge machen kann. Das geht aus einem vom Guardian veröffentlichten Berichtsentwurf aus dem Büro des NSA-Generalinspekteurs hervor. "Typically, they analyzed networks with two degrees of separation (two hops) from the target", heißt es darin.

Die Äußerung von Inglis – "zwei oder drei" – aber bedeutet, dass so ziemlich jeder ins Visier der NSA geraten kann. Ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn jeder Mensch in Kontakt zu 100 anderen steht, dann landet die NSA im ersten Sprung bei 100 vorübergehend Mitverdächtigen, im zweiten Sprung bei 10.000, im dritten bei einer Million Menschen.

In der Anhörung ging es vor allem um die Speicherung und Übertragung von Telefonverbindungsdaten aller Amerikaner an die NSA, zu der die US-Telefonnetzbetreiber seit sieben Jahren verpflichtet sind. Bekannt geworden war das nach den ersten Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden. Nach Darstellung des Guardian gilt das Drei-Ebenen-Prinzip aber auch für die Kommunikation übers Internet.

Dass unter derart vielen Menschen die allermeisten absolut nichts mit verdächtigen Aktionen zu tun haben, steht außer Frage. Dennoch habe die NSA die Erlaubnis für diese ausufernde Überwachung, sagte Inglis. Das Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court (Fisc) habe sie erteilt.

Die Kongressabgeordneten des Rechtsausschusses verstanden die Tragweite dieser Aussage zunächst gar nicht. Dennoch stellten einige von ihnen klar, dass die NSA ihrer Meinung nach jenseits der gesetzlich abgesicherten Befugnisse handele.

James Sensenbrenner aus Wisconsin etwa, einer der Architekten des Patriot Act, drohte der US-Regierung unmissverständlich: Der Umgang des Fisc mit Abschnitt 215 des Patriot Acts, also der rechtlichen Grundlage für die Speicherung von Telefonverbindungsdaten, müsse geändert werden. Andernfalls werde der Kongress den Abschnitt im Jahr 2015 nicht mehr erneuern.

Inglis wurde auch gefragt, ob zu den gespeicherten Telefondaten auch Geodaten gehörten, also solche, die den Aufenthaltsort der Gesprächsteilnehmer offenbaren. Seine vielsagende Antwort lautete: "Wir sammeln solche Daten nicht innerhalb dieses Programms."

Auf die Frage eines Abgeordneten, ob die Regierung wirklich geglaubt habe, die umfassende Speicherung von Telefonverbindungsdaten aller Amerikaner geheim halten zu können, sagte einer der Chefjuristen des Geheimdienstdirektors James Clapper lächelnd: "Nun ja, wir haben es versucht."