Moorburg ist ein ziemlich neues Kohlekraftwerk in Hamburg. Schon als es geplant wurde, gab es wegen seiner Umweltfolgen viele juristische Streitereien. Doch jetzt sorgt Moorburg nicht nur für einen weiteren Prozess. Die jüngste Entwicklung könnte zu einem Skandal werden, der Auswirkungen auf das geplante europäisch-amerikanische Handelsabkommen TTIP hat: Denn Moorburg zeigt exemplarisch die absurden und teuren Folgen der Investor-Staat-Schiedsverfahren, die im Rahmen von TTIP ausgebaut werden wollen. Und was passiert, wenn die mit europäischem Recht kollidieren.

Doch der Reihe nach: In der vergangenen Woche eröffnete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das passiert hin und wieder und deswegen war es vielen Zeitungen auch nur eine Meldung wert. Sie berichteten, dass Hamburg offensichtlich im Genehmigungsverfahren für Moorburg gegen EU-Recht verstoßen habe. So lautet zumindest der Vorwurf der Kommission. Was die dürre Pressemitteilung der Behörde jedoch verschweigt und was auch die zuständigen deutschen Behörden gern verdrängen, ist die brisante Vorgeschichte: Dass Hamburg gegen die EU-Richtlinie verstoßen hat, ist Folge eines sogenannten Investor-Staat-Schiedsverfahrens. Das wurde vor dem Washingtoner ICSID-Gericht geführt und zwar vom Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik. (Fallnummer: ARB/09/6)

Genau passiert ist damals Folgendes: Schon als Vattenfall sein Kraftwerk Moorburg in Hamburg plante, sorgte das für viel politischen Ärger. Die Grünen versprachen damals im Wahlkampf, dass sie, einmal an der Macht, für strenge Umweltauflagen sorgen würden. Als sie dann mit der CDU regierten, setzten sie ihr Versprechen auch um. Doch das Unternehmen war damit nicht einverstanden und klagte. Allerdings nicht vor einem deutschen Gericht, sondern vor dem privaten Schiedsgericht ICSID in Washington. Die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik, weil der Konzern seine Investitionen gefährdet sah. Vattenfall konnte das tun, weil die Europäische Energiecharta ausländischen Investoren dies ermöglicht. Sie müssen nicht vor nationale Gerichte ziehen.

Wie genau der Vergleich in Washington aussieht, ist bis heute geheim. Sicher ist nur: Es kam zu einem Vergleich. Und der sorgte für veränderte Umweltauflagen. Vattenfall bekam eine neue "wasserrechtliche Erlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs". Und genau deswegen ist jetzt wiederum die EU–Kommission aktiv geworden. Sie sorgt sich, dass durch die Kühlmethoden des Kraftwerks die Fischbestände in der Elbe geschädigt werden. Und sie wirft dem Hamburger Senat vor, dass er bei der neuen Genehmigung das Umweltrecht nicht richtig geprüft und damit gegen europäisches Recht verstoßen hat.

Man sollte den Vorgang noch mal auf das Wesentliche reduziert genießen: Eine Hamburger Behörde verändert auf Druck der Bundesregierung die Umweltauflagen für einen schwedischen Konzern. Weil dieser Deutschland vor einem privaten Washingtoner Schiedsgericht verklagt hat. Und nun wird die Behörde deswegen wiederum von der EU-Kommission verklagt. Mit der Folge, dass entweder die Auflagen wieder zurückverändert werden – was wegen des Vergleiches kaum geht. Oder es drohen Strafzahlungen der EU. Das allein ist schon irre genug.

Noch verrückter wird der Vorfall jedoch durch eine andere Gleichzeitigkeit: Die EU-Kommission, die gerade das Verfahren gegen Deutschland begonnen hat, will die Investor-Staat-Schiedsverfahren international weiter etablieren. In einem bilateralen Handelsabkommen mit Singapur hat sie auf deren Einrichtung gedrängt, auch bei dem mit Kanada (Ceta) ist bilateraler Investitionsschutz vorgesehen. Beide Verträge sind verhandelt, aber noch nicht in Kraft. Und auch im europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP will die Kommission die Schiedsverfahren verankern.

Schon in der Vergangenheit haben Anwälte durch Fälle wie Moorburg Geld verdient. In Zukunft dürfte ihnen das dann noch leichter fallen.