Die Polizei in Hamburg kann auch künftig eigenmächtig über die Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten entscheiden, in denen Personen auch ohne konkreten Verdacht kontrolliert werden dürfen. Grüne und Linke scheiterten in der Bürgerschaft mit Anträgen zu einem Verbot dieser Sonderzonen. Auch FDP-Forderungen nach einer richterlichen Kontrolle vor Erlass eines Gefahrengebiets fanden keine Mehrheit.

Die alleinregierende SPD beschloss mit Unterstützung von CDU und FDP nur, dass die Polizei Gefahrengebiete künftig "in die jährliche Unterrichtung der Bürgerschaft" einbeziehen muss, "um die regelmäßigen Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle auch dieser Maßnahme weiter zu verbessern".

Als Reaktion auf Krawalle und Angriffe auf Beamte hatte die Hamburger Polizei am 4. Januar ein drei Stadtteile umfassendes Gefahrengebiet eingerichtet. Dieses war – nach zahlreichen Protesten – zunächst auf Gefahreninseln verkleinert und nach neun Tagen dann ganz aufgehoben worden.