Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im Juni auf den niedrigsten Stand seit fast 24 Jahren gefallen. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) waren in diesem Monat 2,71 Millionen Arbeitslose registriert. Das seien 51.000 weniger als im Mai und 122.000 weniger als vor einem Jahr, teilte die Behörde in Nürnberg mit. Die Arbeitslosenquote habe 6,2 Prozent betragen.

Niedriger war die Arbeitslosenzahl zuletzt im November 1991. Der Arbeitsmarkt habe sich mit der Frühjahrsbelebung weiter günstig entwickelt, sagte BA-Chef Frank-Jürgen Weise.

Auch unter Herausrechnen der Saison-Schwankungen ging die Arbeitslosenzahl zurück. Saisonbereinigt verzeichnete die BA mit 2,786 Millionen Erwerbslosen tausend weniger als im Mai. Banken-Volkswirte hatten einen Rückgang um 5.000 erwartet.

Nach der Zählweise der Internationalen Arbeitsorganisation ILO waren in Deutschland sogar nur 1,9 Millionen Menschen arbeitslos. Das entspricht einer Erwerbslosenquote von 4,6 Prozent. Hierbei gelten Menschen als arbeitslos, die aktiv in den vergangenen vier Wochen nach Arbeit gesucht haben und in den nächsten zwei Wochen eine Stelle antreten könnten. Die Bundesagentur richtet sich hingegen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Arbeitslos sind Personen, die vor­über­ge­hend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. eine we­ni­ger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, da­bei aber eine ver­siche­rungs­pflich­tige Beschäftigung von mindestens 15 Wo­chen­stun­den suchen. Gleichzeitig müssen diese bei einer Arbeitsagentur oder einem entsprechendem kommunalen Träger arbeitslos gemeldet sein und bereit sein, deren Angebote anzunehmen.

Mehr sozialversicherungspflichtige Jobs

Erwerbstätig waren im Juni 42,8 Millionen Menschen, 206.000 mehr als im Vorjahr. 30,58 Millionen Personen arbeiteten in sozialversicherungspflichtigen Jobs – ein Plus von etwas mehr als einer halben Million gegenüber Juni 2014.

Die Zahl der Personen, die unterbeschäftigt sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 177.000 auf 3,569 Millionen verringert. Als unterbeschäftigt zählen auch Personen, die sich in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit befinden.