Die Zahlung der Maut für Lkw kontrolliert das Unternehmen Toll Collect bereits, indem es die Fahrzeuge an Mautbrücken erfasst, die sich über die Fahrbahn spannen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant ähnliches nun auch für Pkws, die er ab 2016 ins Mautsystem einbeziehen will. Über das Kennzeichen soll das Bundesamt für Güterverkehr feststellen können, ob die Maut für einen Pkw entrichtet ist oder nicht. Dazu gleicht es die Autonummer mit dem sogenannten Infrastrukturabgaberegister ab, in dem das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg alle Mautzahler erfasst. 

Das besorgt die Datenschützer. Sie fürchten, dass in dem Mautkontrollsystem Bewegungsprofile von Autofahrern entstehen. Und dass Behörden diese auch für andere Zwecke nutzen könnten, als Mautpreller dingfest zu machen. "Besser wäre es, auf Techniken zu verzichten, die solche Gefahren für den Datenschutz hervorrufen", sagte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner. Zwar verstoße die Erfassung von Nummernschildern aus Sicht von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nicht gegen den Datenschutz. Allerdings ermögliche das Pkw-Mautsystem eine lückenlose Erfassung aller Verkehrsteilnehmer – und eine Löschung der Daten könnte technisch auch einfach unterbleiben, warnte Wagner.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kündigte in der Rheinischen Post an, sie werde "mindestens die hohen datenschutzrechtlichen Standards der Lkw-Maut einfordern". Das betreffe insbesondere die "strenge Zweckbindung und die Pflicht zur unverzüglichen Löschung". Grünen-Parteichef Cem Özdemir warnte den CSU-Minister: "Einen gläsernen Pkw-Fahrer darf es nicht geben." Unklar ist zudem, warum die Kontrolle der inländischen Mautzahlungen auch über die Kennzeichen erfolgen soll. Denn diese Beträge soll ja das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg über ein zentrales Register eintreiben. 

Im Lkw-Mautgesetz ist festgelegt, dass Toll Collect die erfassten Mautdaten nicht weitergeben darf – auch nicht zur Ermittlung von Schwerverbrechern, wie es Dobrindts Amtsvorgänger Hans-Peter Friedrich vor einiger Zeit angeregt hatte. Das Ministerium spricht von einer "außerordentlich restriktiven Regelung". Der Gesetzesentwurf für die Pkw-Maut sieht vor, dass die an den Straßen erfassten Daten nach der Mautzahlungsprüfung sofort wieder gelöscht werden, sofern die Maut bezahlt ist. Solange das sichergestellt ist, können auch keine Bewegungsprofile von Autofahrern entstehen. Nur wenn jemand die Maut noch nicht bezahlt hat, sollen die Daten vorübergehend im Speicher bleiben und ein Bußgeldbescheid verschickt werden.    

Dobrindt wies die Bedenken der Kritiker zurück. "Wir haben die härtestmöglichen Datenschutzregeln in unser Gesetz aufgenommen, die wir in Deutschland kennen", sagte er der Bild-Zeitung. Deshalb müsse kein Bürger die Sorge haben, "dass jetzt irgendwo Profile gespeichert werden könnten". Im Hinblick auf eine mögliche Doppelnutzung der Daten ergänzte er: "Ich garantiere: Eine Weitergabe an andere Behörden findet nicht statt." 

Der von Dobrindt am Donnerstag präsentierte Plan sieht vor, dass Autofahrer für Fahrzeuge aus dem Ausland online oder an Tankstellen die Maut für ihr Auto entrichten. Dabei geben sie auch das Kennzeichen an. Inländische Fahrzeughalter erhalten per Post jährlich einen Zahlungsbescheid aus Flensburg, der sich nach Hubraum und Schadstoffklasse richtet. Zugleich senkt die Finanzbehörde die Kfz-Steuer um den entsprechenden Betrag, sodass deutsche Autofahrer nicht mehr zahlen müssen – ein Versprechen der Union aus dem Koalitionsvertrag. Vignetten zu kleben ist nicht mehr notwendig.