Für ein Messerattentat in Hamburg-Barmbek ist ein 27-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach den Palästinenser Ahmad A. des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig. 

Die Richter des Staatsschutzsenats stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Anklage

Der abgelehnte Asylbewerber hatte zum Prozessauftakt in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im Stadtteil Barmbek einen 50-Jährigen erstochen und einen weiteren Kunden schwer verletzt zu haben. Anschließend rannte er auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte fünf weitere Menschen. Der Palästinenser sagte zudem aus, dass seine Tat islamistisch motiviert gewesen sein soll. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm volle Schuldfähigkeit. 

Im Prozess erschien der Angeklagte laut Beobachtern zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung entschuldigte er sich aber erstmals bei den Opfern und ihren Familien, die noch heute unter den Folgen der Tat leiden.

Vom IS instrumentalisiert

Zur Tatzeit befand sich der Angeklagte laut Gericht in einer sehr religiösen Phase, war sehr aufgewühlt wegen des eskalierten Konflikts zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. Dafür sollten möglichst viele – aus seiner Sicht – Ungläubige mit heller Hautfarbe sterben. Allahu Akbar (Gott ist groß) rief er während der Tat.

"Der Angeklagte hat sich durch die Propaganda des IS ("Islamischen Staates") instrumentalisieren lassen", sagte der Vorsitzende Richter. Dazu beigetragen habe seine labile Persönlichkeit. Der nicht vorbestrafte Mann sei aber ein Einzeltäter gewesen und kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Der Richter sprach von Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Die Ermordeten hätten nicht im Traum daran gedacht, angegriffen zu werden, sagte er. Der Angeklagte habe mediale Aufmerksamkeit für seine radikalen Ideen gewollt, sagte der Richter. In seinem letzten Wort aber habe er sich glaubhaft bei den Opfern und ihren Familien entschuldigt.

Das westliche Leben hatte den jungen Mann 2008 nach Europa gelockt, 2015 landete er schließlich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Mit der Ausreise erklärte er sich einverstanden – doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente. Er stammt aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. "Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an", sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer.