In vielen europäischen Städten haben Menschen gegen das geplante Abtreibungsgesetz in Polen demonstriert. In der Warschauer Innenstadt versammelten sich mindestens 22.000 Menschen, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Weitere Protestkundgebungen und -märsche gab es unter anderem in Breslau (Wrocław), Krakau (Kraków), Posen (Poznań) und Stettin (Szczecin). Zu der landesweiten Aktion hatten Fraueninitiativen in sozialen Medien aufgerufen. Die Aktionen standen unter dem Motto "schwarzer Protest" ("Czarny protest"). Die Demonstranten zeigten sich in schwarzer Kleidung.

Aus Solidarität zu den polnischen Frauen gab es auch in Berlin, Paris und Brüssel Kundgebungen und Demonstrationen gegen das geplante Abtreibungsgesetz. Die Fraktion der Sozialdemokraten im EU-Parlament versammelte sich in Straßburg, um ihre Unterstützung für die Grundrechte der polnischen Frauen zu zeigen. Am Mittwochnachmittag soll das Thema im EU-Parlament diskutiert werden.

Gleichzeitig erhielt der Protest viel Unterstützung in den Sozialen Netzwerken. Unter dem Hashtag #CzarnyProtest (Schwarzer Protest) und #BlackMonday (Schwarzer Montag) wurden Tausende Tweets und Facebookposts gegen das Gesetz verbreitet.

Die katholische Kirche in Polen wirbt unterdessen weiter für ein gesetzliches Abtreibungsverbot. Der Erzbischof von Tschenstochau (Czestochowa), Waclaw Depo, feierte am Montag in Tschenstochau eine Messe zum "Schutz des Lebens". Damit reagierte er auf die zahlreichen Proteste gegen die Gesetzesverschärfung.

Die Abgeordneten des Sejm hatten im September den Gesetzentwurf einer Volksinitiative für ein fast totales Abtreibungsverbot beschlossen. Nun liegt das Gesetz bei dem zuständigen Ausschuss. Der Sejm ist neben dem Senat die zweite Kammer der polnischen Nationalversammlung. Der Entwurf sieht bis zu fünf Jahre Haft für schwangere Frauen vor, die abtreiben lassen. Die einzige Ausnahme besteht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.

Polen hat bereits sehr strenge Gesetze zur Abtreibung. Gegenwärtig sind in Polen Schwangerschaftsabbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist, wenn sie vergewaltigt wurde oder wenn eine irreversible schwere Schädigung des Fötus festgestellt wurde. Die katholischen Bischöfe sprachen sich für ein Abtreibungsverbot aus. Sie lehnen jedoch eine Bestrafung von Frauen ab, die abgetrieben haben.